
Arbeitsdefinition von Künstlicher Intelligenz
Arbeitsdefinition von KI
KI-Systeme weisen durch zielgerichtetes Handeln oder Schlussfolgern rationale oder menschenähnliche Problemlösefähigkeiten auf. Zu diesen Fähigkeiten zählen
- Wahrnehmung,
- Informationsverarbeitung und -interpretation,
- Mensch-Maschine-Interaktion und Kommunikation,
- Entscheidungsfindung durch autonomes oder interaktives Lernen oder Schlussfolgerung und
- die Erreichung spezifischer Ziele.
Vorrangiges Ziel derzeitig entwickelter KI-Systeme ist es, kognitive Fähigkeiten auf (teil-)autonome Systeme zu übertragen und Menschen durch die Erweiterung ihrer kognitiven Fähigkeiten bei der Aufgabenerfüllung zu unterstützen.
Auf Basis dieser Definition und der darauf aufbauenden Operationalisierung sollen die bestehende KI-Landschaft in Rheinland-Pfalz vollständig erfasst, Potenziale und Hemmnisse identifiziert und Handlungsfelder abgeleitet werden. Dabei wird die zugrundeliegende Ausgangssituation in Rheinland-Pfalz mit ihren Entwicklern (KI aus RLP) sowie Anwendern und innovativen Spezialisierungsfeldern fokussiert (KI für RLP).
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(Will be hidden in the published article)